Apothekenversicherung

Heutzutage verkaufen Apotheken nicht nur Medikamente, sondern haben ihr Leistungsspektrum um viele Dienstleistungen erweitert. Sie versorgen Beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeheime und beraten Ihre Kunden vor Ort ausführlich. Hierdurch haben auch die Risiken zugenommen, denen sie ausgesetzt sind.
Wir, die Versicherungsbüro Lichtenstein GmbH, stellen Ihnen gerne ein Rundum-Sorglos-Paket aus den folgenden Bausteinen zusammen, welches Ihren Bedürfnissen angepasst ist.

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
  • Leitungswasser (Rohrbruch inkl. Wasserverlust, Frost, Wasserlöschanlagenleck)
  • Wasserschäden aus innenliegenden Regenfallrohren
  • Sturm, Hagel
  • Glasbruch (inkl. Werbeanlagen)
  • Schäden an Kühlgut nach Stromausfall bis 50.000 €*
  • Schäden an Nachtkästen oder Medikamentencontainern inkl. Inhalt außerhalb der Versicherungsräume bis 25.000 €*
  • Unverschlossenes Bargeld bis 5.000 €* bei einem Einbruch
  • Werkverkehrversicherung bis 10.000 €
  • Transportversicherung bis 500 € je Einzelsendung

Der entgangene Gewinn und die laufenden Kosten (Ertragsausfall) anlässlich eines Sachschadens durch eine versicherte Gefahr gilt als versichert (24 Monate Haftzeit).

Die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, des gesetzlichen Vertreter sowie aller Mitarbeiter wegen Schadensersatzansprüche Dritter ist versichert. Die Versicherungssumme liegt pauschal bei wahlweise 5 oder 10 Mio. €* für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • AGG-Deckung bis 5 Mio. €*
  • Mietschäden bis 5 Mio. €*
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bis 5 Mio. €
    (Ansprüche Dritter wegen Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungskosten, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungskosten, Aus- und Einbaukosten, die durch Produkte dritter entstanden sind)
  • Aut-idem-Deckung bis 15.000 €*
  • Unterhaltsansprüche Dritter aus ungewollter Schwangerschaft durch Notfallkontrazeptiva

Die Umwelthaftpflicht umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft, Wasser, einschließlich Gewässern mit einer Versicherungssumme von wahlweise 5 oder 10 Mio. €*.
Die Umweltschadenversicherung deckt darüber hinaus die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden mit einer Versicherungssumme von wahlweise 5 oder 10 Mio. €* ab.

  • Kleingebinde (Einzelbehälter bis 250 l/kg, Gesamtlagermenge 3.000 l/kg)
  • Heizöltank (bis 30.000 l)
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenregressrisiko
  • Schäden auf eigenen Böden und am Grundwasser bis 1 Mio. €*

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung für Inhaber/Geschäftsführer und deren Familien bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder Kinder ist mit 10 Mio. €* pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Ab einer täglichen Abfertigungsmenge von über 100 Packungen eines Arzneimittels ist diese zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Deckungsvorsorge zu treffen. Hierdurch wird die Versicherungssumme für Personenschäden auf 120 Mio. €* erhöht.

  • Weitere Elementarschäden
    (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Einfacher Diebstahl innerhalb des Versicherungsortes (kein Schwund, keine Inventurdifferenzen)
  • Innere Unruhen
  • Böswillige Beschädigung
  • Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall
  • Rauch, Überschalldruckwellen
  • Unbenannte Gefahren

Gedeckt werden unvorhergesehene Schäden, z.B. durch Fehlbedienung oder Überspannung, an Geräten und Anlagen der Daten-, Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik sowie an Kassen, Waagen und Medizintechnik.
Darüber hinaus sind die Wiederherstellungskosten von Daten bei Elektronikschäden bis 25.000 €* mitversichert.