Autohausversicherung

Wir, die Versicherungsbüro Lichtenstein GmbH, bieten Ihnen eine Multi-Risk-Lösung welche sowohl die Verkaufsräume, die Werkstatt als auch alle Neu- und Gebrauchtwägen umfasst.

Sach- und Ertragsausfallschäden werden kombiniert entschädigt (bis 20 Mio. €*).

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Wasserlöschanlagenleck)
  • Sturm, Hagel
  • Innere Unruhen
  • Böswillige Beschädigung
  • Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall
  • Rauch
  • Überschalldruckwellen

Abgedeckt werden Schäden an elektronischen Geräten und Werksatteinrichtung die durch z.B. Fehlbedienung oder Überspannung herbeigeführt wurden.

Entschädigungsgrenzen:

  • 500.000 €* für Hardware
  • 25.000 €* für Wiederherstellungskosten der Daten
  • 50.000 €* für Mehrkosten bei einer Haftzeit von 3 Monaten

Versichert ist der Ertragsausfall, der durch einen Sachschaden verursacht wird. Die Haftzeit beträgt 24 Monate.

  • Rückwirkungsschäden inkl. Abnehmerrisiko bis 250.000 €*
  • Vertragsstrafen
  • Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen

Die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, des gesetzlichen Vertreter sowie aller Mitarbeiter wegen Schadensersatzansprüche Dritter ist versichert. Die Versicherungssumme liegt pauschal bei 10 Mio. €* für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Mietschäden bis 5 Mio. €*
  • Zusatzversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk bis 250.000 €*
  • Sonstige Tätigkeitsschäden bis 250.000 €*
  • EuGH-Deckung: Ansprüche von Verbrauchern wegen Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungskosten, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungskosten, Aus- und Einbaukosten bis 5 Mio. €*

Die Umwelthaftpflicht umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft, Wasser, einschließlich Gewässern mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €*.

Die Umweltschadenversicherung deckt darüber hinaus die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß USchadG zur Sanierung von Umweltschäden mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €* ab.

  • Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenregressrisiko
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisdeckung

Die Privathaftpflichtversicherung für Inhaber/Geschäftsführer und deren Familien bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner oder Kinder ist mit 10 Mio. €* pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung bis 100 Mio. €* pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Kaskoversicherung einschließlich Kfz-Handel und -Handwerk

Diese umfasst alle Fahrzeuge des Auto- bzw. Motorradhauses, egal ob Vorführfahrzeuge, Dienstwagen, Werkstattersatzfahrzeuge, fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge des Handwerkbetriebs.

Versicherungssumme: 20 Mio. €*

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Wasserlöschanlagenleck)
  • Sturm, Hagel
  • Glasbruch